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allgemeine Informationen
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FAQ
Fragen zum Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte übernimmt sämtliche Verpflichtungen, die sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen des ausländischen Lieferanten ergeben.
Sämtliche Pflichten finden sich in der slowenischen Verpackungsverordnung, der Elektro-Altgeräteverordnung und der slowenischen Batterieverordnung.
Da Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Sloweniens hat, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Bevollmächtigten mit Sitz in Slowenien zu benennen, der für Sie einen Lizenzvertrag zur Entsorgung Ihrer Verpackungen, Batterien oder Elektro- und Elektronik-Altgeräte abschließt (Bereiche der Herstellerverantwortung). Als Interzero Group stehen wir Ihnen sowohl als Bevollmächtigter als auch als Sammel- und Recyclingsystem für die Lizenzierung zur Seite – einfach und rechtskonform.
Ausländische Versandhandelsunternehmen ohne Sitz in Slowenien, die im Rahmen des Fernabsatzes Verpackungen, Waren oder verpackte Waren, elektrische und elektronische Geräte oder Batterien an private Endverbraucher in Slowenien liefern, sind verpflichtet, für die in Verkehr gebrachten Produkte einen Bevollmächtigten in Slowenien zu benennen.
Wenn Sie nicht direkt an private Endverbraucher in Slowenien verkaufen, müssen Sie die Verpackung nicht lizenzieren. In diesem Fall fällt die Verpflichtung auf Ihre slowenischen Firmenkunden, die als erste Produkte auf diesen Markt bringen. Bitte informieren Sie Ihre (Firmen-)Kunden in Slowenien, dass die an sie gelieferten Verpackungen nicht lizenziert sind. Ihre Kunden müssen dann selbst entscheiden, wie sie weiter vorgehen.
Ja, das müssen Sie. Die Lizenzierung von Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Batterien für ein Unternehmen ohne Sitz in Slowenien ist nur möglich, wenn Sie zuvor einen Bevollmächtigten in Slowenien benennen, und zwar unabhängig von der Menge, die Sie tatsächlich in Verkehr bringen. Sie haben die Möglichkeit, die Pauschale zu wählen, wenn die jährliche Menge im Verpackungssegment weniger als 1.000 kg beträgt.
Der Bevollmächtigte ist ein gesetzlicher Vertreter für Ihre Verpackungen, WEEE und Batterien, der Ihre Verpflichtungen übernehmen muss. (Ausführliche Informationen zu den Verpflichtungen finden Sie in der nächsten Frage). Mit Blick auf Ihre Verpflichtungen empfehlen wir Ihnen, Ihren Bevollmächtigten sorgfältig auszuwählen. Interzero ist ein Partner, dem Sie vertrauen können.
Im Prinzip kann jede juristische Person zum Bevollmächtigten ernannt werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Eingetragener Firmensitz in Slowenien (inländische Umsatzsteuernummer)
Nein, egal wie groß die Menge ist, die Sie auf den Markt bringen, in Slowenien ist die Lizenzierung von Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Batterien Pflicht. Wenn Sie nicht in Slowenien ansässig sind, müssen Sie außerdem einen Bevollmächtigten benennen.
Wenn Sie bereits einen beauftragt haben und noch auf der Suche nach einem Sammel- und Verwertungssystem sind, können Sie auch einen Lizenzvertrag mit uns abschließen.
Sie haben die Möglichkeit, sich für die All-inclusive-Lösungen zu entscheiden, die auch für kleine Händler interessant sind.
Sämtliche Pflichten sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.
Verpackung : Uredba o embalaži in odpadni embalaži (PISRS)
Batterien : Uredba o ravnanju z baterijami in akumulatorji ter odpadnimi baterijami in akumulatorji (PISRS)
Elektro- und Elektronikaltgeräte : Uredba o odpadni električni in elektronski opremi (PISRS)
Ja. Die Vorschriften für den Bevollmächtigten sehen vor, dass der Bevollmächtigte eine juristische Person mit Sitz in Slowenien sein muss (z.B. Verpackungsverordnung, Abschnitte 14 – 17).
Zweigniederlassungen, die in Slowenien gegründet werden, müssen im Handelsregister eingetragen werden. Sie verfügen jedoch nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Stattdessen bleibt die juristische Person die juristische Person hinter dem Hauptbüro.
Ja, ausländische Unternehmen ohne Sitz in Slowenien sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu ernennen, um die Lizenzierung in Slowenien in Übereinstimmung mit dem Gesetz fortzusetzen.
Wenn Sie dem System eine korrekte E-Mail-Adresse hinzugefügt haben, können Sie die Anmeldeseite aufrufen (Interzero Meldeportal: Benutzer (interzero-austria.com) und klicken Sie auf ‚Passwort vergessen?‘. Sie können die ersten 4 Zeichen der E-Mail-Adresse sehen, über die Sie ein neues Passwort erhalten werden. Falls diese E-Mail-Adresse nicht korrekt ist, kontaktieren Sie uns bitte unter: podpora@interzero.si.
Wenn Sie Verpackungen in Slowenien vertreiben, benötigen Sie einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Slowenien.
Seit 2006 und 2008 benötigen Sie einen Bevollmächtigten für die Lizenzierungssegmente von WEEE und Batterien. Sind Sie rechtskonform?
Bei Fragen zur Gültigkeit des Vertrags wenden Sie sich bitte an Ihren Bevollmächtigten.
Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihr Kundenkonto hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail als PDF-Dateien. Wenn Sie uns die Vertragsunterlagen in Papierform zur Verfügung stellen, verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Sobald Sie ein aktiver Kunde von Interzero sind, können Sie die Teilnahmebestätigung jederzeit in unserem Online-Portal unter dem jeweiligen Jahr und Segment abrufen.
Sobald Sie Ihren Bevollmächtigtenvertrag in Ihrem Kundenkonto hochgeladen haben und dieser von unserem Service-Team bearbeitet wurde, können wir Ihnen die Lizenzpartnernummer zusenden. Sie finden sie auch auf der Teilnahmebestätigung in Ihrem Kundenkonto.
Als ausländisches Unternehmen fungiert der Bevollmächtigte als Vermittler zwischen Ihnen und dem slowenischen EPR-System, wie Interzero. Nach Abschluss Ihres Vertretungsvertrags wird automatisch ein Lizenzvertrag für Ihren gewünschten Lizenzbereich mit Interzero abgeschlossen. Dies erfordert keine weitere Aktion von Ihrer Seite.
Die genauen Bestimmungen zum Vertragsrücktritt und zur Stornierung finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Laut Gesetz gibt es im B2B-Bereich kein Widerrufsrecht.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Bestellung stornieren möchten, müssen wir Ihnen die anfallenden Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Sie erhalten den Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühren zurück. Nach der Bestätigung kann es 5-10 Werktage dauern, bis die Erstattung bearbeitet wird.
Die Genehmigungsgebühr kann im Voraus bezahlt werden. Derzeitige Zahlungsmöglichkeiten sind: Kreditkarte – Stripe oder Rechnung,
Darüber hinaus bieten wir den Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Ihnen zugesandten Rechnung.
Die Bezahlung des Lizenzvertrags ist derzeit nur per Rechnung möglich. Sie erhalten die Rechnung nach Unterzeichnung des Vertrags.
Fragen zur Vollmacht und zur notariellen Beglaubigung
Jeder amtlich registrierte Notar kann die Beglaubigung vornehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Beglaubigung elektronisch über Notarity durchzuführen.
In Deutschland dürfen auch Gemeinden die Vollmacht ausstellen.
Nur die Unterschrift auf der Vollmacht muss notariell beglaubigt werden, nicht die Kopie.
Die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht muss in den Amtssprachen Deutsch oder Englisch erfolgen. Beurkundungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer oder von dem beteiligten Notar übersetzt werden.
Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihr Kundenkonto hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail als PDF-Dateien. Wenn Sie uns die Vertragsunterlagen in Papierform zur Verfügung stellen, verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Nein, wir brauchen die Original-Kopie der Vollmacht nicht. Bitte senden Sie uns eine digitale Version Ihrer Unterlagen, damit wir die Dokumente für die weitere Bearbeitung nicht einscannen müssen.
Beurkundungen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer oder dem beteiligten Notar übersetzt werden.
Ja, die notarielle Beurkundung der Bestellung des Bevollmächtigten ist nach österreichischem Recht erforderlich.
Weitere Informationen dazu finden Sie im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz. Bitten Sie Ihren Notar, diesen Schritt auszuführen, oder nutzen Sie den digitalen Service von Notarity.
Bei Notarity haben Sie Zugang zu mehr als 200 Notaren, und die meisten von ihnen sind innerhalb von 24 Stunden verfügbar. Weitere Informationen zu Notarity finden Sie unter notarity.com/faq. Bitte kontaktieren Sie Notarity per E-Mail an info@notarity.com, wenn Sie Fragen haben, oder per Telefon: +43 (0)1 412 01 48.
Definitionen: Wer braucht einen Bevollmächtigten?
Im April 2021 wurde die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung verabschiedet, die vorsieht, dass alle Unternehmen, die verpackte Waren auf den slowenischen Markt bringen und keinen vorherigen slowenischen Lieferanten haben, ab dem Jahr 2021 verpflichtet sind, eine Verpackungsgebühr unabhängig von der Menge zu melden und zu zahlen.
Ab 2006 sind alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien in Slowenien herstellen, vertreiben oder auf den Markt bringen, verpflichtet, ihren EPR-Verpflichtungen (erweiterte Herstellerverantwortung) in Slowenien nachzukommen.
Ein ausländischer Versandhändler (Verpackung) ist ein ausländisches Unternehmen im Sinne des Gesellschaftsrechts, das unabhängig von der angewandten Verkaufstechnik, einschließlich der Fernkommunikation gemäß den Vorschriften zum Verbraucherschutz, verpackte Waren im Wege der Fernkommunikation direkt an Endverbraucher verkauft.
Ein ausländischer Fernverkäufer (Einwegprodukte aus Kunststoff) ist jede Person, die Einwegprodukte aus Kunststoff, mit Ausnahme von Verpackungen, direkt an private Endverbraucher in Österreich auf gewerblicher Basis und im Wege der Fernkommunikation verkauft und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland ansässig ist.
Fragen zu Ihrem Lizenzvertrag und der Meldung von Mengen
Sobald Sie ein aktiver Kunde von Interzero sind, finden Sie Ihre Interzero-Lizenzpartnernummer in unserem Online-Portal unter dem jeweiligen Jahr und Segment. Falls Sie diese Informationen nicht finden können, kontaktieren Sie uns bitte über kundenberatung@interzero.at
Sobald Sie Ihren Vertrag mit Interzero abgeschlossen, die Gebühr bezahlt haben und als Teilnehmer registriert wurden, können Sie die Bestätigung im Servicebereich unseres Berichtsportals herunterladen.
Die Bezahlung des Lizenzvertrags ist derzeit nur per Rechnung möglich. Sie erhalten die Rechnung nach Unterzeichnung des Vertrags.
Die Genehmigungsgebühr kann im Voraus bezahlt werden. Hierfür können Sie Ihre Kreditkarte oder den Zahlungsdienst Sofort verwenden. Darüber hinaus bieten wir den Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Ihnen zugesandten Rechnung.
Die Bezahlung des Lizenzvertrags ist derzeit nur per Rechnung möglich. Sie erhalten die Rechnung nach Unterzeichnung des Vertrags.
Der Berichtszeitraum wird auf der Grundlage der jeweiligen Bestimmungen festgelegt und gibt die Häufigkeit Ihrer Berichtspflichten an. Sie bildet auch die Grundlage für die Bevollmächtigtengebühr für ausländische Kunden.
Die Berechnung basiert auf den auf den Markt gebrachten Mengen in Tonnen multipliziert mit €. Eine aktuelle Liste der Tarife finden Sie unter ‚Weitere Informationen – Downloads‘.
Jahresbericht:< 1.500 €
Quartalsbericht: Zwischen 1.500 und 20.000 Euro
Monatsbericht:> 20.000 €
Wenn der Vertrag erstellt wird, wird Ihre Lizenzgebühr automatisch auf der Grundlage der eingegebenen Mengen berechnet.
Die Mengenmeldungen sind jeweils bis zum 15. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats fällig (zB Meldung für Januar am 15. Februar, Meldung für das erste Quartal am 15. April und Jahresmeldung am 15. Januar des Folgejahres).
Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Portal https://onlineportal.interzero-austria.com/. Im Rahmen der Vertragsabwicklung stellen wir Ihnen die Zugangsdaten für unser Portal zur Verfügung.
Eine Korrektur der deklarierten Mengen bei Monats- und Quartalsmeldungen können Sie laufend im Rahmen der Jahresabrechnung bis zum 3. März des Folgejahres vornehmen.
Allerdings müssen die Jahresmeldungen bis zum 15. Januar des Folgejahres eingereicht werden, danach ist eine Korrektur der deklarierten Mengen nicht mehr möglich.
Die Rechnung wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Falls Sie eine abweichende Rechnungsadresse haben, teilen Sie uns dies bitte während des Bestellvorgangs mit.
Pauschalzahler und Jahresberichterstatter müssen die Gebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlen, um als Systemteilnehmer registriert zu werden.
Monatliche und vierteljährliche Berichterstatter erhalten ihre Rechnungen innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung ihrer letzten Berichte.