FAQ

Fragen zum Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte übernimmt sämtliche Verpflichtungen, die sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen des ausländischen Lieferanten ergeben.

Sämtliche Pflichten finden sich in der slowenischen Verpackungsverordnung, der Elektro-Altgeräteverordnung und der slowenischen Batterieverordnung.

Da Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Sloweniens hat, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Bevollmächtigten mit Sitz in Slowenien zu benennen, der für Sie einen Lizenzvertrag zur Entsorgung Ihrer Verpackungen, Batterien oder Elektro- und Elektronik-Altgeräte abschließt (Bereiche der Herstellerverantwortung). Als Interzero Group stehen wir Ihnen sowohl als Bevollmächtigter als auch als Sammel- und Recyclingsystem für die Lizenzierung zur Seite – einfach und rechtskonform.

Ausländische Versandhandelsunternehmen ohne Sitz in Slowenien, die im Rahmen des Fernabsatzes Verpackungen, Waren oder verpackte Waren, elektrische und elektronische Geräte oder Batterien an private Endverbraucher in Slowenien liefern, sind verpflichtet, für die in Verkehr gebrachten Produkte einen Bevollmächtigten in Slowenien zu benennen.

Wenn Sie nicht direkt an private Endverbraucher in Slowenien verkaufen, müssen Sie die Verpackung nicht lizenzieren. In diesem Fall fällt die Verpflichtung auf Ihre slowenischen Firmenkunden, die als erste Produkte auf diesen Markt bringen. Bitte informieren Sie Ihre (Firmen-)Kunden in Slowenien, dass die an sie gelieferten Verpackungen nicht lizenziert sind. Ihre Kunden müssen dann selbst entscheiden, wie sie weiter vorgehen.

Ja, das müssen Sie. Die Lizenzierung von Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Batterien für ein Unternehmen ohne Sitz in Slowenien ist nur möglich, wenn Sie zuvor einen Bevollmächtigten in Slowenien benennen, und zwar unabhängig von der Menge, die Sie tatsächlich in Verkehr bringen. Sie haben die Möglichkeit, die Pauschale zu wählen, wenn die jährliche Menge im Verpackungssegment weniger als 1.000 kg beträgt.

Der Bevollmächtigte ist ein gesetzlicher Vertreter für Ihre Verpackungen, WEEE und Batterien, der Ihre Verpflichtungen übernehmen muss. (Ausführliche Informationen zu den Verpflichtungen finden Sie in der nächsten Frage). Mit Blick auf Ihre Verpflichtungen empfehlen wir Ihnen, Ihren Bevollmächtigten sorgfältig auszuwählen. Interzero ist ein Partner, dem Sie vertrauen können.

Im Prinzip kann jede juristische Person zum Bevollmächtigten ernannt werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Eingetragener Firmensitz in Slowenien (inländische Umsatzsteuernummer)

 

weitere Informationen

Nein, egal wie groß die Menge ist, die Sie auf den Markt bringen, in Slowenien ist die Lizenzierung von Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Batterien Pflicht. Wenn Sie nicht in Slowenien ansässig sind, müssen Sie außerdem einen Bevollmächtigten benennen.

Wenn Sie bereits einen beauftragt haben und noch auf der Suche nach einem Sammel- und Verwertungssystem sind, können Sie auch einen Lizenzvertrag mit uns abschließen.

Sie haben die Möglichkeit, sich für die All-inclusive-Lösungen zu entscheiden, die auch für kleine Händler interessant sind.

Ja. Die Vorschriften für den Bevollmächtigten sehen vor, dass der Bevollmächtigte eine juristische Person mit Sitz in Slowenien sein muss (z.B. Verpackungsverordnung, Abschnitte 14 – 17).

Zweigniederlassungen, die in Slowenien gegründet werden, müssen im Handelsregister eingetragen werden. Sie verfügen jedoch nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Stattdessen bleibt die juristische Person die juristische Person hinter dem Hauptbüro.

Ja, ausländische Unternehmen ohne Sitz in Slowenien sind verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu ernennen, um die Lizenzierung in Slowenien in Übereinstimmung mit dem Gesetz fortzusetzen.

Wenn Sie dem System eine korrekte E-Mail-Adresse hinzugefügt haben, können Sie die Anmeldeseite aufrufen (Interzero Meldeportal: Benutzer (interzero-austria.com) und klicken Sie auf ‚Passwort vergessen?‘. Sie können die ersten 4 Zeichen der E-Mail-Adresse sehen, über die Sie ein neues Passwort erhalten werden. Falls diese E-Mail-Adresse nicht korrekt ist, kontaktieren Sie uns bitte unter: podpora@interzero.si.

Wenn Sie Verpackungen in Slowenien vertreiben, benötigen Sie einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Slowenien.

Seit 2006 und 2008 benötigen Sie einen Bevollmächtigten für die Lizenzierungssegmente von WEEE und Batterien. Sind Sie rechtskonform?

Bei Fragen zur Gültigkeit des Vertrags wenden Sie sich bitte an Ihren Bevollmächtigten.

Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihr Kundenkonto hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail als PDF-Dateien. Wenn Sie uns die Vertragsunterlagen in Papierform zur Verfügung stellen, verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Sobald Sie ein aktiver Kunde von Interzero sind, können Sie die Teilnahmebestätigung jederzeit in unserem Online-Portal unter dem jeweiligen Jahr und Segment abrufen.

Sobald Sie Ihren Bevollmächtigtenvertrag in Ihrem Kundenkonto hochgeladen haben und dieser von unserem Service-Team bearbeitet wurde, können wir Ihnen die Lizenzpartnernummer zusenden. Sie finden sie auch auf der Teilnahmebestätigung in Ihrem Kundenkonto.

Als ausländisches Unternehmen fungiert der Bevollmächtigte als Vermittler zwischen Ihnen und dem slowenischen EPR-System, wie Interzero. Nach Abschluss Ihres Vertretungsvertrags wird automatisch ein Lizenzvertrag für Ihren gewünschten Lizenzbereich mit Interzero abgeschlossen. Dies erfordert keine weitere Aktion von Ihrer Seite.

Die genauen Bestimmungen zum Vertragsrücktritt und zur Stornierung finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Laut Gesetz gibt es im B2B-Bereich kein Widerrufsrecht.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Bestellung stornieren möchten, müssen wir Ihnen die anfallenden Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. Sie erhalten den Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühren zurück. Nach der Bestätigung kann es 5-10 Werktage dauern, bis die Erstattung bearbeitet wird.

Die Genehmigungsgebühr kann im Voraus bezahlt werden. Derzeitige Zahlungsmöglichkeiten sind: Kreditkarte – Stripe oder Rechnung,

Darüber hinaus bieten wir den Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Ihnen zugesandten Rechnung.

Die Bezahlung des Lizenzvertrags ist derzeit nur per Rechnung möglich. Sie erhalten die Rechnung nach Unterzeichnung des Vertrags.

Definitionen: Wer braucht einen Bevollmächtigten?

Im April 2021 wurde die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung verabschiedet, die vorsieht, dass alle Unternehmen, die verpackte Waren auf den slowenischen Markt bringen und keinen vorherigen slowenischen Lieferanten haben, ab dem Jahr 2021 verpflichtet sind, eine Verpackungsgebühr unabhängig von der Menge zu melden und zu zahlen.

Ab 2006 sind alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien in Slowenien herstellen, vertreiben oder auf den Markt bringen, verpflichtet, ihren EPR-Verpflichtungen (erweiterte Herstellerverantwortung) in Slowenien nachzukommen.

Ein ausländischer Versandhändler (Verpackung) ist ein ausländisches Unternehmen im Sinne des Gesellschaftsrechts, das unabhängig von der angewandten Verkaufstechnik, einschließlich der Fernkommunikation gemäß den Vorschriften zum Verbraucherschutz, verpackte Waren im Wege der Fernkommunikation direkt an Endverbraucher verkauft.