Interzero -Ihr autorisierter Vertreter für EPR-Dienste in Slowenien
Genehmigung

Bevollmächtigter Vertreter
Ihr Unternehmen ist nicht in Slowenien ansässig? Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach den slowenischen EPR-Vorschriften!
Lizenzierung

Recycling- und Verwertungspflicht
Wir sorgen für die Rücknahme und das Recycling von Abfällen aus Verpackungen sowie Elektro- und Elektronikgeräten, die Ihr Unternehmen auf den slowenischen Markt bringt.
Kreislaufberatung

EXPERTENRAT
Gesetzliche Regelungen können die Erfüllung Ihrer Pflichten erschweren. Wir schaffen Klarheit. Verlassen Sie sich auf unsere Experten.
Interzero ist der führende Anbieter von EPR-Diensten in Europa – 30 Länder, über 30 Jahre Erfahrung, 80.000 zufriedene Kunden
Wir sind seit 1991 in der Recyclingbranche tätig: Wir organisieren die Abholung, sorgen für die Verwertung und schließen Rohstoffkreisläufe. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmer bei der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung auf 30 europäischen Märkten.
Unsere EPR-Dienstleistungen vereinen aktuelles Wissen, langjährige Erfahrung und umfassende Praxis in Verfahren vor lokalen Behörden. Entscheiden Sie sich für Interzero und gewinnen Sie den zuverlässigen Partner, den Sie verdienen!
Rückgewinnung und Recycling sind unsere Spezialität – delegieren Sie Ihre Verantwortung an Interzero
Rückgewinnung und Recycling sind unsere Spezialität – delegieren Sie Ihre Verantwortung an Interzero
Möchten Sie bessere Ergebnisse erzielen? Werden Sie Partner von Interzero. Unser Engagement für Spitzenleistung garantiert maximalen Komfort und Umweltvorteile für Ihr Unternehmen.
Ihre Vorteile | Interzero | Weitere Anbieter |
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Für alle Lizenzierungsbereiche Ein Ansprechpartner |
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CO2-Zertifikat vom Fraunhofer Institut UMSICHT | ||
Weitere Zero Waste Leistungen buchbar |
BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER
Ihre Verantwortung ist unsere Priorität. Wählen Sie Interzero als Ihren autorisierten Vertreter und vertrauen Sie ihn den besten EPR-Experten Sloweniens an.

Genehmigung
Die Autorisierung, d. h. die Ernennung eines autorisierten Vertreters für EPR, ist für jeden ausländischen Hersteller, der nicht in Slowenien ansässig ist und verpackte Produkte und EE-Geräte per Fernkommunikation an slowenische Verbraucher verkauft, verpflichtend. Der autorisierte Vertreter trägt die Verantwortung dafür, dass die Geschäftstätigkeit des ausländischen Herstellers den slowenischen EPR-Vorschriften entspricht.
Verkaufen Sie Verpackungen und EE-Geräte online? Prüfen Sie, wann Sie in Slowenien einen autorisierten EPR-Vertreter benötigen!
Die Verpflichtung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für EPR in Slowenien gilt für ausländische Unternehmer, die ihren Sitz (eingetragene Adresse) nicht im Land haben und Verpackungen oder elektrische und elektronische Geräte an slowenische Kunden verkaufen über:
Eigene Online-Shops, TV, Telefone, E-Mails, Kataloge, Formulare etc.
Marktplätze, z. B. Allegro, eBay, Amazon, Zalando, Etsy.
Für ausländische Hersteller, die Verpackungen, Akkumulatoren und Batterien auf den slowenischen Markt bringen und Geräte an andere Empfängergruppen verkaufen, ist die Bestellung eines Bevollmächtigten nicht zwingend erforderlich. In jedem dieser Fälle empfehlen wir jedoch die Bestellung eines EPR-Vertreters in Slowenien – so vermeiden Sie Probleme bei der Umsetzung der Verpflichtungen und hohe Geldstrafen bei Nichteinhaltung.

Lizenzierung eingeführter Verpackungen und EE-Geräte
Unternehmen, die Verpackungen, verpackte Produkte sowie Elektro- und Elektronikgeräte (EE) auf den slowenischen Markt bringen, müssen die Verwertung und Entsorgung der daraus entstehenden Abfälle sicherstellen. Als Interzero übernehmen wir die Verantwortung slowenischer und ausländischer Unternehmen bei der Organisation der Sammlung und Entsorgung all dieser Abfälle.
In Slowenien unterliegen zwei Materialströme der Genehmigungs- und Verwertungspflicht
VERPACKUNG
Alle Arten von Einzel-, Sammel- und Transportverpackungen.
ELEKTRISCHE UND ELEKTRONISCHE GERÄTE (EEE)
Alle elektrischen und elektronischen Geräte.
BATTERIEN UND AKKUMULATOREN
Alle Arten von Batterien und Akkumulatoren, die auch in anderen Geräten und Produkten vorkommen.
Unser Angebot – Berechnen Sie die Kosten für EPR-Dienste für Ihr Unternehmen!
Wenn Sie sich für die EPR-Dienste von Interzero entscheiden, zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich benötigen und was die slowenischen Vorschriften von Ihnen verlangen. Sie können uns umfassende Dienstleistungen im Bereich EPR anvertrauen.
Your price =
Authorized representative
+
Licensing
Die Autorisierungsgebühr beinhaltet:
- Registrierung bei den zuständigen Behörden der Republik Slowenien, einschließlich Verwaltungskosten und Gebühren,
- Autorisierung und Vertretung des Unternehmens innerhalb der Gerichtsbarkeit der Republik Slowenien,
- Gewährleistung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR),
- Einreichung der erforderlichen Berichte bei den zuständigen Landesbehörden,
- Unterstützung bei rechtlichen Fragen.
Wir übernehmen Ihre Verpflichtung zur Rücknahme, Verwertung, Entsorgung und Vorbereitung zur Wiederverwendung im Hinblick auf:
- Verpackungen und verpackte Produkte,
- elektrische und elektronische Geräte.
Die Kosten für den Service hängen von der Art der eingebrachten Produkte (Verpackungen sowie Elektro- und Elektronikgeräte) und deren Gewicht ab. Eine höhere Menge bedeutet höhere Kosten für Abfallsammlung, -sortierung und -verarbeitung.
Wie kann ich die EPR-Verantwortlichkeiten in Slowenien an Interzero delegieren?
Anmeldung:
Richten Sie für Ihr Unternehmen kostenlos einen Account in unserem EPR-Portal ein. Nach dem Login können Sie die Vertragskosten mit unserem Rechner berechnen. Vorab können Sie die notwendigen Daten eingeben und die Vertragskosten mit unserem Rechner berechnen.
Leistungsauswahl:
Wählen Sie die Produktarten aus, die Sie auf dem slowenischen Markt anbieten/verkaufen, und geben Sie an, für welche davon Sie einen autorisierten Vertreter benötigen.
Vertragserstellung:
Geben Sie die Menge der Produkte ein, die Sie auf den Markt bringen, erstellen Sie Ihren Vertrag und lesen Sie dessen Inhalt.
Unterschrift:
Unterschreiben Sie den Vertrag und laden Sie ihn in das Portal hoch, indem Sie den erhaltenen Anweisungen folgen.
Bestätigung:
Sobald Ihr Vertrag bei uns eintrifft, unterschreiben wir ihn umgehend und senden ihn Ihnen zurück.
Wie erhalte ich meinen Proxy-Vertrag?
Anmeldung:
Erstellen Sie unverbindlich Ihr Kundenkonto und legen Sie los. Für Ihre Preisübersicht bieten wir Ihnen vorab unseren Kalkulator an. Hier unverbindlich anmelden
Produktauswahl:
Teilen Sie uns im Bestellvorgang mit, welchen Stoffstrom Sie in Österreich lizenzieren möchten und ob Sie einen Bevollmächtigten benötigen. Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien können mit nur einem Vertrag abgedeckt werden.
Vertragserstellung:
Ihr Vorsorgevertrag wird anhand Ihrer Angaben erstellt. Unseren Mustervertrag können Sie hier vorab einsehen.
Unterschrift und Beglaubigung:
Der Vertrag wird von beiden Parteien unterzeichnet. Sie erhalten zusätzlich eine Vollmacht, auf der Ihre Unterschrift notariell beglaubigt werden muss.
Meldung an die Behörde:
Sobald Ihr Vertrag und Ihre Vollmacht unterschrieben und notariell beglaubigt sind, reichen wir diese bei den zuständigen Behörden ein und Sie können mit der Lizenzierung fortfahren.
EPR-Dienste in Europa, zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens
Autorisierung, Lizenzierung und mehr
Sind Sie international tätig? Entscheiden Sie sich für umfassende Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer EPR-Pflichten! Wir übernehmen Ihre Aufgaben der erweiterten Herstellerverantwortung in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Großbritannien, Norwegen und der Schweiz.
Unsere Standorte
Grenzen müssen Ihr Geschäft nicht einschränken! Vertrauen Sie uns Ihre EPR-Dienste in Europa an und erreichen Sie Ihre Kunden ohne Hindernisse, unabhängig von ihrem Land.
Unsere Standorte
Wir erfüllen Ihre EPR-Verpflichtungen in ganz Europa
Interzero Österreich
lizenzierung.interzero.at
office@interzero.at
Dienstleistungen
Lizenzierung für:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien
Genehmigung:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien
Interzero Kroatien
interzero.hr
otpad@interzero.hr
Dienstleistungen
Lizenzierung für:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien
Genehmigung:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien
Interzero Polen
interzero.pl
umowyonline@interzero.pl
Dienstleistungen
Lizenzierung und Entsorgung für:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Batterien
- Reifen
- Fahrzeuge
- Schmieröle
Genehmigung:
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- schließen
Interzero Slowenien
interzero.si
info@interzero.si
Dienstleistungen
Lizenzierung für:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien
Genehmigung:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Interzero Deutschland
www.epr.interzero.de
info@interzero.de
Dienstleistungen
Lizenzierung für:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien
Genehmigung:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien
Interzero España
epr.interzero.es
aut.rep@interzero.es
INTERZERO ESPAÑA SL
Avenida Aragón, 30, Planta 8
46004 Valencia
Dienstleistungen
Genehmigung:
- Verpackungen + SUP Produkte
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Batterien
Erfahren Sie mehr über Interzero
Wir entwickeln umfassende Services und Tools, die unsere Kunden täglich unterstützen und ihrem Unternehmen und der Umwelt Vorteile bringen.
Häufig gestellte Fragen
Fragen zum Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte übernimmt sämtliche Verpflichtungen, die sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen des ausländischen Lieferanten ergeben.
Sämtliche Pflichten sind in der slowenischen Verpackungsverordnung und Elektroaltgeräteverordnung zu finden.
Da Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Sloweniens hat, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Bevollmächtigten mit Sitz in Slowenien zu benennen, der für Sie einen Lizenzvertrag zur Entsorgung Ihrer Verpackungen bzw. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Herstellerverantwortungsbereich) abschließt. Als Interzero Group stehen wir Ihnen sowohl als Bevollmächtigter als auch als Sammel- und Recyclingsystem für die Lizenzierung zur Seite – einfach und rechtssicher.
Ausländische Versandhändler ohne Sitz in Slowenien, die im Rahmen des Fernabsatzes Verpackungen, Waren bzw. verpackte Waren oder Elektro- und Elektronikgeräte an private Endverbraucher in Slowenien liefern, sind verpflichtet, für die in Verkehr gebrachten Produkte einen Bevollmächtigten in Slowenien zu benennen.
Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir stellen sicher, dass wir die beste Option für Sie finden.
Wir liefern nicht an private Endverbraucher – benötigen wir einen Bevollmächtigten oder eine Lizenz?
Wenn Sie nicht direkt an private Endverbraucher in Slowenien verkaufen, müssen Sie die Verpackungen nicht lizenzieren. In diesem Fall obliegt die Pflicht Ihren slowenischen Firmenkunden, die als erste Produkte auf diesem Markt in Verkehr bringen. Informieren Sie Ihre (Firmen-)Kunden in Slowenien, dass die an sie gelieferten Verpackungen nicht lizenziert sind. Ihre Kunden müssen dann selbst über das weitere Vorgehen entscheiden.
Ja, das können Sie. Die Lizenzierung von Verpackungen und Elektro- und Elektronik-Altgeräten für Unternehmen ohne Sitz in Slowenien ist nur nach vorheriger Bestellung eines Bevollmächtigten in Slowenien möglich, unabhängig von der tatsächlich in Verkehr gebrachten Menge. Bei einer Jahresmenge von weniger als 1.000 kg im Verpackungsbereich haben Sie die Möglichkeit, den Pauschaltarif zu wählen.
Melden Sie sich jetzt unverbindlich an und prüfen Sie unser Angebot!
Der Bevollmächtigte ist der gesetzliche Vertreter für Ihre Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien und muss Ihre Pflichten übernehmen. (Detaillierte Informationen zu den Pflichten finden Sie in der nächsten Frage.) Im Hinblick auf Ihre Pflichten empfehlen wir Ihnen, Ihren Bevollmächtigten sorgfältig auszuwählen. Interzero ist ein Partner Ihres Vertrauens.
Als Bevollmächtigter kann grundsätzlich jede juristische Person bestellt werden, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:
- Sitz der Gesellschaft in Slowenien (nationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
Melden Sie sich jetzt unverbindlich an und prüfen Sie unser Angebot.
Nein, unabhängig von der Menge, die Sie in Verkehr bringen, ist in Slowenien die Lizenzierung von Verpackungen sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräten obligatorisch. Wenn Sie nicht in Slowenien ansässig sind, müssen Sie zusätzlich einen Bevollmächtigten benennen.
Wenn Sie bereits ein Sammel- und Verwertungssystem bestellt haben und noch auf der Suche nach einem solchen sind, können Sie mit uns auch einen Nutzungsvertrag abschließen.
Sie haben die Möglichkeit, sich für Komplettlösungen zu entscheiden, die auch für Kleinvertriebe interessant sind.
Sämtliche Pflichten ergeben sich aus den jeweiligen Verordnungen.
Verpackung : Uredba o embalaži in odpadni embalaži (PISRS)
Elektro- und Elektronikaltgeräte : Uredba o odpadni električni in elektronski opremi (PISRS)
Ja. Die Vorschriften für den Bevollmächtigten sehen vor, dass der Bevollmächtigte eine juristische Person mit Sitz in Slowenien sein muss (z. B. Verpackungsverordnung, §§ 14 – 17).
Tochtergesellschaften, die in Slowenien gegründet werden, müssen im Handelsregister eingetragen werden. Sie besitzen jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit. Stattdessen bleibt die juristische Person hinter der Hauptniederlassung die juristische Person.
Ja, für ausländische Unternehmen ohne eingetragenen Firmensitz in Slowenien ist die Ernennung eines bevollmächtigten Vertreters zur Fortführung der Lizenzierung in Slowenien gemäß dem Gesetz zwingend erforderlich.
Melden Sie sich jetzt unverbindlich an und prüfen Sie unser Angebot.
Wenn Sie dem System eine gültige E-Mail-Adresse hinzugefügt haben, können Sie auf die Anmeldeseite „Interzero-Portal: Kunden“ gehen und auf „Passwort vergessen?“ klicken. Sie können die ersten 4 Zeichen der E-Mail-Adresse sehen, über die Sie ein neues Passwort erhalten werden. Falls diese E-Mail-Adresse nicht korrekt ist, kontaktieren Sie uns bitte unter: podpora@interzero.si.
Wenn Sie Verpackungen in Slowenien vertreiben, benötigen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Slowenien.
Sie benötigen seit 2006 einen Bevollmächtigten für die Lizenzierungsbereiche von WEEE . Sind Sie rechtskonform?
Bei Fragen zur Gültigkeit des Vertrages wenden Sie sich bitte an Ihren Bevollmächtigten.
Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihrem Kundenkonto hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail als PDF-Datei zu. Die Übermittlung von Vertragsunterlagen in Papierform führt zu einer längeren Bearbeitungszeit.
Als ausländisches Unternehmen fungiert der Bevollmächtigte als Vermittler zwischen Ihnen und dem slowenischen EPR-System, beispielsweise Interzero. Nach Abschluss Ihres Bevollmächtigtenvertrags wird automatisch ein Lizenzvertrag für Ihr gewünschtes Lizenzgebiet mit Interzero abgeschlossen. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.
Im Vergleich zu einigen anderen EPR-Systemen profitieren Sie von einem einzigen Anbieter (Interzero), der Ihre gesamten EPR-Verpflichtungen für Verpackungen und Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf dem slowenischen Markt übernimmt.
Die genauen Bestimmungen zum Vertragsrücktritt und zur Kündigung finden Sie in unseren AGB. Im B2B-Bereich besteht gesetzlich kein Widerrufsrecht .
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Bestellung stornieren möchten, berechnen wir Ihnen die angefallenen Bearbeitungsgebühren . Sie erhalten den Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühren zurückerstattet. Nach der Bestätigung kann die Bearbeitung der Rückerstattung 5-10 Werktage dauern.
Die Autorisierungsgebühr kann im Voraus bezahlt werden. Aktuelle Zahlungsmethoden sind: Kreditkarte – Stripe oder Rechnung,
Darüber hinaus bieten wir den Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Ihnen zugesandten Rechnung.
Die Bezahlung des Lizenzvertrages ist aktuell ausschließlich per Rechnung möglich. Die Rechnung erhalten Sie nach Vertragsabschluss.
Fragen zur Vollmacht und Beurkundung
Die Beurkundung kann von jedem amtlich zugelassenen Notar durchgeführt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, die Beurkundung elektronisch über Notarity durchführen zu lassen.
In Deutschland dürfen auch Gemeinden Vollmachten erteilen.
Nur die Unterschrift auf der Vollmacht muss notariell beglaubigt werden, nicht die Kopie.
Die Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht muss in den Amtssprachen Deutsch oder Englisch erfolgen. Beglaubigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, müssen von einem vereidigten Übersetzer oder dem zuständigen Notar übersetzt werden.
Bitte laden Sie Ihre Dokumente in Ihrem Kundenkonto hoch oder senden Sie sie uns per E-Mail als PDF-Datei zu. Die Übermittlung von Vertragsunterlagen in Papierform führt zu einer längeren Bearbeitungszeit.
Nein, wir brauchen die Original-Kopie der Vollmacht nicht. Damit wir die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung nicht einscannen müssen, senden Sie uns bitte Ihre Unterlagen digital zu.
Beurkundungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer oder von dem beteiligten Notar übersetzt werden.
Ja, die notarielle Beglaubigung der Bestellung eines Bevollmächtigten ist nach österreichischem Recht erforderlich.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz. Bitte beauftragen Sie Ihren Notar mit der Durchführung dieses Schrittes oder nutzen Sie das digitale Serviceangebot von Notarity.
Bei Notarity haben Sie Zugriff auf über 200 Notare, die meisten davon sind innerhalb von 24 Stunden erreichbar. Weitere Informationen zu Notarity finden Sie unter notarity.com/faq . Bei Fragen kontaktieren Sie Notarity bitte per E-Mail an info@notarity.com oder telefonisch unter +43 (0)1 412 01 48.
Begriffsbestimmungen: Wer benötigt einen Bevollmächtigten?
Im April 2021 wurde die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet, die vorsieht, dass alle Unternehmen, die verpackte Waren auf den slowenischen Markt bringen und keinen vorherigen slowenischen Lieferanten haben, ab 2021 verpflichtet sind, eine Verpackungsgebühr unabhängig von der Menge zu melden und zu zahlen.
Ab 2006 sind alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte in Slowenien herstellen, vertreiben oder auf den Markt bringen, verpflichtet, ihren EPR-Verpflichtungen (erweiterte Herstellerverantwortung) in Slowenien nachzukommen.
Ein ausländischer Versandhändler (Verpackung) ist ein ausländisches Unternehmen im Sinne des Unternehmensrechts, das unabhängig von der verwendeten Vertriebstechnik, einschließlich der Fernkommunikation gemäß den Vorschriften über den Verbraucherschutz, verpackte Waren mittels Fernkommunikationsmittel direkt an Endverbraucher verkauft.
Fragen zu Ihrem Lizenzvertrag und zur Mengenmeldung
Sobald Sie aktiver Kunde bei Interzero sind, finden Sie Ihre Interzero-Lizenzpartnernummer in unserem Online-Portal unter dem jeweiligen Jahr und Segment. Sollten Sie diese Information nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte unter kundenberatung@interzero.at.
Sobald Sie Ihren Vertrag mit Interzero abgeschlossen, die Gebühr bezahlt und sich als Teilnehmer registriert haben, können Sie die Bestätigung im Servicebereich unseres Meldeportals herunterladen.
Die Bezahlung des Lizenzvertrages ist aktuell ausschließlich per Rechnung möglich. Die Rechnung erhalten Sie nach Vertragsabschluss.
Die Autorisierungsgebühr kann per Vorkasse bezahlt werden. Hierfür können Sie Ihre Kreditkarte oder den Sofortüberweisungsservice nutzen. Darüber hinaus bieten wir den Kauf auf Rechnung an. Die Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Ihnen zugesandten Rechnung.
Die Bezahlung des Lizenzvertrages ist aktuell ausschließlich per Rechnung möglich. Die Rechnung erhalten Sie nach Vertragsabschluss.
Der Meldezeitraum wird auf Grundlage der jeweiligen Vorschriften definiert und legt die Häufigkeit Ihrer Meldepflichten fest. Er bildet zugleich die Grundlage für die Bevollmächtigtengebühr für ausländische Kunden.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der in Verkehr gebrachten Mengen in Tonnen multipliziert mit €. Eine aktuelle Tarifliste finden Sie unter „Weitere Informationen – Downloads“.
Jahresbericht:< 1.500 €
Quartalsbericht: Zwischen 1.500 und 20.000 Euro
Monatsbericht:> 20.000 €
Beim Anlegen des Vertrages wird Ihre Lizenzgebühr automatisch auf Basis der eingegebenen Mengen berechnet.
Die Mengenmeldungen sind jeweils am 15. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats fällig (z. B. ist die Meldung für Januar am 15. Februar, die Meldung für das erste Quartal am 15. April und die Jahresmeldung am 15. Januar des Folgejahres fällig).
Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Portal https://onlineportal.interzero-austria.com/. Die Zugangsdaten für unser Portal erhalten Sie im Rahmen der Vertragsabwicklung von uns.
Eine Korrektur der gemeldeten Mengen für Monats- und Quartalsmeldungen können Sie im Rahmen der Jahresabrechnung laufend bis zum 3. März des Folgejahres vornehmen.
Allerdings müssen Jahresmeldungen bis zum 15. Januar des Folgejahres eingereicht werden, danach ist eine Korrektur der deklarierten Mengen nicht mehr möglich.
Die Rechnung wird an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Sollten Sie eine abweichende Rechnungsadresse haben, teilen Sie uns dies bitte im Bestellvorgang mit.
Pauschalzahler und Jahresmelder müssen den Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt bezahlen, um als Systemteilnehmer registriert zu werden.
Monats- und Quartalsberichterstatter erhalten ihre Rechnungen innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung ihres letzten Berichts.
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